Rat beschließt die Aufstellung einfacher B-Pläne
Steuerung von Tierhaltungsanlagen im Bereich der Stadt Dinklage durch einfache Bebauungspläne
Auf Initiative der SPD wurde Anfang 2011 die wichtige und notwendige Thematik der Steuerung von Tieranlagen, die unter Landwirten nicht unumstritten ist, in die Beratung der politischen Gremien eingebracht. Letztendlich konnte eine Mehrheit für die Überplanung durch einen einfachen Bebauungsplan gewonnen werden. Eine intelligente Planung ermöglicht hofnahe Betriebserweiterungen, sichert Raum für Gewerbe, Wohnen und Erholung und verhindert unkontrollierte Auswüchse bei Stallbauten in der freien Landschaft. Konflikte sollen zum einen vermieden werden, zum anderen soll die Landwirtschaft die notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung behalten.
Nach Anträgen der SPD-Fraktion hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro NWP Vorschläge für eine Abgrenzung von Bebauungsplänen (» siehe B-Pläne der Steuerung [4.431 KB]
) zur Steuerung von Tierhaltungsanlagen erstellt. Fünf Bebauungspläne werden für das Stadtgebiet aufgestellt. Im weiteren Verfahren (» siehe Konzept der Steuerung [27.813 KB]
) wird von der Landwirtschaftskammer und dem Planungsbüro die voraussichtliche Entwicklung der einzelnen Höfe begutachtet und dann geeignete bebaubare Flächen ermittelt (möglichst hofnah). Diese werden dann vom Landkreis Vechta in immissionsschutzrechtlicher Hinsicht geprüft und anschließend im Bebauungsplan festgesetzt. Die Behauptung einzelner CDU-Ratsmitglieder, dass durch die Steuerung von Tierhaltungsanlagen die jetzigen Landwirte in ihrer Entwicklung eingeschränkt werden bzw. eine Erweiterung sogar ganz verhindert werde, ist unter objektiver Berücksichtigung aller Fakten nicht haltbar und falsch.
Für alle Landwirte wird aus Sicht der SPD Planungssicherheit geschaffen und es erfolgt eine Gleichbehandlung. Die Bebauungspläne sind auch veränder- und anpassbar.
Über den den Erlass von Veränderungssperren für diese Bebauungsplanbereiche wird dann entschieden, wenn ein konkreter Bauantrag gestellt wird, der nicht den Planungszielen entspricht.
Übrigens: Der Landkreis Vechta und sogar das niedersächsische Landwirtschaftministerium sehen in diesem Vorgehen effektive Steuerungsinstrumente für Kommunen (» siehe OV-Bericht [1.385 KB]
).
Fazit: Das ist parteiübergreifende Politik mit Weitsicht und Augenmaß aufgrund einer SPD-Initiative.
(» siehe Pressemitteilung des SPD-Ortsvereins [23 KB]
- unveröffentlicht)
Der Bauausschuss ...
... empfiehlt mit einer Enthaltung in seiner Sitzung am 10.01.2011 die vollständige Überplanung des Stadtgebietes auf Antrag der SPD-Fraktion, um Tierhaltungsanlagen zum Schutz der freien Landschaft, aber auch der hier ansässigen landwirtwschaftlichen Betriebe aufzustellen.
Die CDU-Fraktion bedient sich in dem zu der durch das Büro NWP vorgestellten Planung abgegebenen Statement der Argumente der SPD-Fraktion und wird dafür auch in der Presse durch Zitat belohnt ...
SPD will planerische Steuerung
von Massentieranlagen auf kommunaler Ebene
Auf Betreiben der SPD haben in der letzten Bauausschusssitzung Vertreter des Landkreises und eines Planungsbüros Modelle der Steuerung von Massentieranlagen vorgestellt. Jetzt müssen die Überlegungen zeitnah für die Stadt Dinklage konkretisiert und eine Strategie entwickelt werden. Diesen Antrag hat Andrej Stölting (SPD) im Fachausschuss gestellt. Massentieranlagen im Außenbereich führen zur Zersiedelung von Natur und Landschaft und gefährden auch die Existenz der bäuerlichen Betriebe. Durch eine informelle Entwicklungsplanung können in Zusammenarbeit mit den Landwirten die notwendigen Daten für die zukünftige Entwicklung eines jeden Betriebes zusammengetragen werden, welche dann zur Sicherung der bestehenden Betriebe im planungsrechtlichen Verfahren berücksichtigt werden. Die SPD sieht die Notwendigkeit der Aufstellung eines oder mehrerer B-Pläne, weil dadurch im Gegensatz zur Regionalen Raumordnungsplanung Rechtsverbindlichkeit erzielt wird.
Planerische Steuerung von Tierhaltungsanlagen
Die SPD akzeptiert weitere Stallbauten auf landwirtschaftlichen Höfen, lehnt aber die Großanlagen im Außenbereich ab, welche zur Zersiedelung der Natur und Landschaft führen. Die Stadt muss ihre Möglichkeiten zur planerischen Steuerung wahrnehmen und aus Sicht der SPD das Aufstellen von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen vorbereiten, um langfristig eine vernünftige Planung der Infrastruktur in den Bereichen Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft zu gewährleisten. Die SPD-Fraktion wird einen entsprechenden Antrag im Bauausschuss einbringen.
Eine Zusammenfassung zur Vortragsveranstaltung zum Thema „Gehen der Tierhaltung im LK Vechta die Standorte aus?“ vom 16. Februar 2010 in Hausstette gibt es hier: 2010-02-16 Planerische Steuerung von Tierhaltungsanlagen
Planerische Steuerung von Tierhaltungsanlagen
Eine Zusammenfassung von Matthias Windhaus
anlässlich einer Vortragsveranstaltung zum Thema
„Gehen der Tierhaltung im LK Vechta die Standorte aus?“ am 16. Februar 2010 in Hausstette
Grundlegend ist aus Sicht der Landwirtschaftskammer festzustellen, dass es eine Wachstumsdynamik gibt.Mastplätze durchschnittlich pro Betrieb im Jahre 19863000 Mastplätze durchschnittlich pro Betrieb im Jahre 2008.
Im Weiteren gilt:Der Arbeitsplatz eines Landwirtes verlangt einen hohen Kapitaleinsatz,die landwirtschaftlichen Betriebe werden immer größer, die Anzahl nimmt kontinuierlich ab,
die Landwirtschaft ist eine Wirtschaftskraft des Landkreises (vor- und nachgelagerte Industrie etc.)
Genehmigung von Tierhaltungsanlage aus Sicht der Genehmigungsbehörde (LK Vechta):
Da die Hühnerhaltungsanlagen gesetzlich geregelt wurden, sind die Schweinehaltungsanlagen im LK Vechta von besonderer Bedeutung.
Strukturwandel in der Landwirtschaft nach Studie des Landkreises:
Von 2003 bis 2008 ist die Mastplatzzahl um 18,3 % gestiegen auf heute über 1 Million.
In absoluten Zahlen:
2003 wurden 9.990,
2004 20.000,
2007 56.700,
2008 49.000 und
2009 45.000 Mastplätze neu beantragt.
Während im Landkreis Vechta im Jahre
1998 durchschnittlich 350 neue Plätze beantragt wurden, waren es im Jahr
2008 durchschnittlich 1000 Plätze.
Vor 20 Jahren gab es noch 3000 Landwirte, heute noch 2500 Landwirte bzw. landwirtschaftliche Unternehmungen. Die Richtung geht in 500 bis 600.
Zurzeit sind schon 30% der Stallungen verpachtet.
Das Aufbringen von Naturdung muss aus Wasserschutzrichtlinien reduziert werden. Zurzeit werden schon 1,6 Mill. m⊃3; Schweinegülle aus dem LK Vechta heraus verbracht.
Genehmigungspraxis des Landkreises:
Wenn eine hofnahe Bebauung nicht mehr möglich ist, gibt es nur bei Aussiedlung eine Bewilligung im Außenbereich, ansonsten nicht (so Landrat Focke).
Die bisherige Genehmigungspraxis für den Bau großer Schweinestallanlagen im Kreisgebiet ist nicht mehr haltbar – kein weiter so).
Bei Anträgen über 2000 Mastplätze wird eine Abluftreinigungsanlage gefordert.
Die Möglichkeit der Ausdehnung in der Fläche unter Berücksichtigung der Immissionen erläutert Landrat Focke anhand einer erstellten Karte.
Kommunen müssen zwangsläufig die Bauleitplanung wahrnehmen, um eine vernünftige Planung der Infrastruktur zu gewährleisten. Diese Ordnung ist unabdingbar. Ansonsten gibt es ein Wildwuchs im Außenbereich.
Die Städte und Gemeinden müssen dringend überlegen, wie sie mit einer drohenden Zersiedelung der freien Landschaft umgehen.
„Wer seine Bauleitplanung nicht wahrnimmt, der hat die Zukunft schon verloren“ (Focke).
Dabei müssen die Beteiligten Rücksicht aufeinander nehmen (Rücksichtnahmegebot).
Es gilt zu berücksichtigen, dass im LK Vechta
20.000 Menschen vom Agrarbereich leben, aber
120.000 Menschen ihren Lebensunterhalt in anderen Industrien erwirtschaften.
Die Entwicklungsmöglichkeiten der Städte und Gemeinden in Richtung Gewerbe, Wohnbebauung und Naherholung werden immer mehr beschränkt.
Möglichkeiten der Steuerung landwirtschaftlicher Tierhaltungsanlagen vor dem Hintergrund des Baugesetzbuches (Dr. Bernard Rump, Leiter der Fachgruppe „Ländliche Entwicklung“ der Landwirtschaftskammer)
Kommunen haben die Aufgabe die Zersiedelung der freien Landschaft zu verhindern, Raum für Gewerbe- und Wohnbauflächen zu sichern, aber auch die Entwicklung leistungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe zu ermöglichen.
Bauleitplanung – rechtlicher Rahmen
Planungsrecht:
§ 30 beplanter Innenbereich
§ 34 unbeplanter Innenbereich
§ 35 Außenbereich
Nach BGB § 35 ist die Landwirtschaft im Außenbereich grundsätzlich geschützt (1936: Bausregelungsverordnung; 1961 Bundesbaugesetz).
Nach BGB § 29 ist jedes Vorhaben zu beantragen.
§ 35 unterscheidet privilegierte Vorhaben,
begünstige Vorhaben (Umnutzung) und
sonstige Vorhaben.
Landwirtschaft im Sinne § 201 umfasst die Bereiche Ackerbau,
Wiesen und Weide
Für die Versorgung der Viehbestände sind theoretisch entsprechende Flächen nachzuweisen.
§ 35 Regelfall
(1) Nr. 1 landwirtschaftliche Betriebe
Nr. 4 Gewerbliche Anlagen
Privilegiert = wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen
Sonstige nichtprivilegiert = im Einzelfall zugelassen, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist
§ 35 (2) bis (6) gilt für gewerbliche Betriebe
Kommunen haben die Möglichkeit der Steuerung überF-Plan (Ziele der Raumordnung, Vorranggebiete, Eignungsgebiete) für gewerbliche Betriebe nach § 35 (1) Nr. 4
B-Plan durch Steuerung aller Stallanlagen (sowohl landwirtschaftlich als auch gewerblich)Beispiel Garrel:
Problem/Begründung: Zersiedelung durch Putenställe (Immissionsabstände)
Steuerung durch B-Plan für gesamtes Gemeindegebiet (nur für Tierhaltungsanlagen)
Freigrenze 10 Großvieheinheiten pro ha (ca. 70 Mastschweine)
Baufenster im B-Plan, wobei die Qualität der Bausfenster nicht überprüft wurde (ohne Bereich Immission)
Einhergehend Entwicklungsplanung durch Gutachten für einzelne Betriebe mit folgenden Punkten: 1) Allgemeine Lage 2) Bebaute Fläche 3) Erschließung 4) Natur und Landschaft
Beispiel Friesoythe:
Problem/Begründung: Immissionsproblematik – Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Steuerung durch 12 B-Pläne für Teilgebiete
Keine Baufenster im Sinne des Beispiels Garrel, sondern Lücken im B-Plan (deshalb auch nach § 35)
Gesamte Bebauung wird gesteuert
Keine Freigrenzen
Baufenster/Baulücken wurden überprüft durch eine Entwicklungsplanung (Befragung der Landwirte) mit dem Ziel einer zukünftigen Entwicklungsplanung.
Konsequenzen für den Landkreis Vechta:
Akzeptanz der Bevölkerung wird geringer
Abwägung Gemeinwohl gegenüber der Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe
B-Plan als Alternative zur Steuerung nach § 35 (1) Nr. 1 und 4
Nach Beantragung ist eine Veränderungssperre möglich (2Jahre + 1 Jahr)
Bei Ausweisung von Eignungsgebieten/Vorranggebieten (Sondergebieten) besteht auch die Gefahr, dass sich auch nicht-ortsansässige Landwirte ansiedeln und somit ortsansässige keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr haben.
Die Kommunen müssen aber die Möglichkeit zu flexiblen Lösungen behalten, so die BGM.
Die Kommunen sind übereingekommen neue Ställe im Prinzip nur auf den Hofstellen selbst zuzulassen und den Außenbereich soweit wie möglich zu schützen. (laut Wieschmann). „Wir wollen den Landwirten nicht die Luft zum Atmen nehmen, aber wir müssen auch immer wieder ausloten, was noch möglich ist“.
Bebauungspläne auch für den Außenbereich sind die letzte Eingriffsmöglichkeit:
„Jede Kommune muss individuell sehen, wie sie mit dem Problem umgeht.“
Landwirtschaftliche Betriebe müssen wachsen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, aber dieses Wachstum muss zweifelsohne gesteuert werden. Regionale Raumplanung durch den Landkreis Vechta wäre da hilfreich (Bartels)