Das Aus des Technologiezentrums in Brockdorf wird nunmehr aufgrund der Rechtsprechung auch seitens der Geschäftsführung von Envitek öffentlich bekannt gegeben.
Im Ergebnis muss festgestellt werden, dass der Widerstand der "Wutbürger" (Wort des Jahres 2010) aus Lohne auf der Grundlage fundierter Fakten gegen Verwaltungen und Wirtschaft erfolgreich Stand gehalten hat.
Zur Bau- und Umweltausschusssitzung (BUS) am 20.10.2009
hier: Stellungnahme der Stadt Dinklage zur 80.FNPÄ und dem B-Plan Nr. 137 der Stadt Lohne
i.R.d. frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 BauGB
„Technologie-Zentrum Biogas, Langweger Straße“ (Lohne-Brockdorf)
» >>> Beschlussvorschlag [25 KB]
Die Fraktion der SPD im Rat der Stadt Dinklage macht folgenden Vorschlag zur Ergänzung des Beschlussvorschlages der Stadt mit der Bitte um Diskussion und ggf. um weitere Ergänzungen oder Änderungen zu den im Betreff genannten Bauleitplanungsverfahren.
Konkretisierung des durch die Stadt Dinklage formulierten Beschlussvorschlages zu den gegenüber der Stadt Lohne vorzutragenden Anregungen und Bedenken:
Gegen die bauleitplanerische Umsetzung des Technologie-Zentrums in Lohne-Brockdorf bestehen seitens der Stadt Dinklage erhebliche Bedenken. Aus diesem Grund werden nachfolgend Anregungen und Bedenken zu o. g. Planung aus der Sicht der Stadt Dinklage im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgetragen:
1) Mit der Errichtung des Technologie-Zentrums im Hoheitsgebiet der Stadt Lohne ist eine weitere erhebliche Beeinträchtigung und damit Entwertung des Erholungsgebietes „Burgwald“ verbunden; VR-Gebiet für die Erholung lt. RROP. Neben den erhöhten Verkehrsbelastung auf den klassifizierten Straßen im Gemeindegebiet und damit verbundene Erhöhung der Unfallgefährdungen sind zusätzlich Lärm- und Staubemissionen zu erwarten, die die ohnehin vorbelastete Qualität des für Dinklage bedeutendsten Erholungsgebiets belasten.
2) Zusätzlich sind erhebliche Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Natur anlagebedingt und betriebsbedingt zu erwarten. In diesem Zusammenhang verweist die Stadt Dinklage insbesondere auf das der EU-Kommission gemeldete FFH-Gebiet Nr. 297 „Wald bei Burg Dinklage“. Die Stadt Dinklage erwartet hierzu eine qualitativ fundierte Vorprüfung und voraussichtlich die daraus resultierende Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 BNatschG.
Weiterhin verweist die Stadt Dinklage auf die behördenverbindlichen Vorgaben des RROP, VR-Gebiet für den Naturschutz und auf die weiteren gesetzlich geschützten Bestandteile von Natur und Landschaft im mittel- bis unmittelbaren Wirkbereich der Biogasanlage (Naturdenkmale gem. § 27 NNatG, gesetzl. gesch. Biotope gem. § 28 a) NNatG, Wallhecken gem. § 33 NNatG, Landschaftsschutzgebiet gem. § 26 NNatG).
Ergänzung vorgenannter und vorformulierter Anregungen und Bedenken:
3) Die Planung des Technologiezentrums steht der 29. FNPÄ zur Regulierung der Flächennutzung hinsichtlich der Biogasanlagen der Stadt Dinklage in diesem Raum entgegen. Die Stadt Lohne wird aufgefordert, ihre Planungen mit Rücksicht auf die ohnehin stark begrenzten natürlichen Ressourcen und Qualitäten der Stadt Dinklage zu überdenken.
4) Der Biomasseanbau wird zusätzlich Einfluss auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen und damit letztendlich auf intakte landwirtschaftliche Betriebe in Dinklage nehmen. Der erhöhte Flächendruck und steigende Pachtpreise erzeugen eine Konkurrenz zu den Produktionsflächen für den Nahrungs- und Futtermittelanbau im weiteren Umfeld der Biogasanlage, welcher u.a. auch in Dinklage die Betriebsstrukturen nachhaltig verändern oder im Einzelfall auch gefährden wird.
5) Mit dem Biomasseanbau (40.000 t p.a) werden künftig Monokulturen, zumeist Mais und voraussichtlich auch genetisch veränderter Mais, die ökologische Wertigkeit der bislang nachhaltig bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzflächen mit unabsehbaren Folgen für Fauna und Flora die Landschaft prägen. Die Artenvielfalt wird irreversibel beeinträchtigt. Der Naturhaushalt, d.h. Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser, Luft, werden auf Dauer gestört und gehen dem System weitgehend und dauerhaft verloren.
6) Lebens- und Futtermittel dienen weltweit der Versorgung der Bevölkerung. Eine energetische Nutzung mit einer insgesamt unsicheren Energiebilanz ist zudem moralisch nicht vertretbar.
In diesem Zusammenhang drängt sich zudem die Frage auf, warum die Stadt Lohne einerseits grundsätzlich die Errichtung von Biogasanlagen ablehnt und andererseits ein Technologiezentrum mit dem Ziel der Fortentwicklung dieser Technologie unterstützt.