Auf der Ratssitzung am 05.06.2008 wurde der 1. Nachtragshaushalt der Stadt Dinklage mit 2 wesentlichen Themen behandelt:
1. BGE
Mit der nunmehr erforderlich gewordenen Auflösung der BGE sind neue Verbindlichkeiten für die Stadt Dinklage verbunden. Auf der einen Seite laufen die Bürgschaften der BGE zum 30.06.2008 aus. Diese können in der bisherigen Form nicht verlängert werden. Insofern steht hier die Stadt Dinklage in der Pflicht, die BGE als Tochtergesellschaft der Stadt, vor dem Konkurs zu bewahren. Um diesen ansonsten unausweichlichen Konkurs abzuwenden wird die Stadt rd. 6 Mio Euro an zusätzlichen Krediten aufnehmen müssen, bis die BGE in 2015 letztendlich ganz aufgelöst wird. Bis dahin werden die noch im Eigentum der BGE befindlichen Grundstücke veräußert und die Erlöse zur Kredittilgung verwendet.
2. Straßenbeleuchtung
Die Stadt hatte mit Beschluss des Rates, den Auftrag, die Sanierung der Straßenbeleuchtung in zwei Schritten, verteilt auf zwei Jahre, durchzuführen. Mit den Energieeinsparungen des ersten Sanierungsabschnittes sollten die Kosten des zweiten Abschnittes weitgehend gedeckt, oder zumindest verringert werden. Strategisch, mit Blick auf den Haushalt trotz der teuren Sanierungsvariante (siehe hierzu auch » Straßenbeleuchtung) durchaus sinvoll. Nun hat das Bauamt trotz dieses klaren und eindeutigen Ratsbeschlusses die Sanierungsmaßnahme komplett für beide Sanierungsabschnitte ausgeschrieben. Die Ausschreibung hätte mit Kostenbindung in zwei Lose aufgeteilt auf zwei Jahre erfolgen müssen. Damit hat das Bauamt den Stadtrat entweder vorgeführt oder letztendlich nur fahrlässig bzw. nachlässig gearbeitet. Auf jeden Fall hat die Stadtverwaltung nunmehr dem Rat vorgeschlagen, die Sanierung in einem Zug mit höheren Kosten durchzuführen. Als wenn wir nicht noch auch noch andere Projekte (Krippen, Bücherei, o.ä.) zu bewältigen hätten.
Auf jeden Fall wird so der Haushalt 2008 unnötig belastet.
Im Übrigen wäre die Korrektur des Nachtragshaushaltes, wenn denn diesem Nachtragshaushalt durch die CDU nicht zugestimmt worden wäre, durchaus auch noch im Juni zu korriegieren gewesen. Und so hätte auch der drohende Konkurs der BGE noch rechtzeitig abgewendet werden können.
Die Ablehnung wäre zumindest aus der Sicht der SPD-Fraktion vernünftig gewesen und auch ohne weiteren Schaden für die weiteren Entscheidungen für die BGE abgelaufen.